Beratungsbesuche
Sie lassen sich zu Hause von einer nahestehenden Person und ohne Unterstützung eines Pflegedienstes pflegen? Dann sind Sie seitens der Pflegekassen dazu verpflichtet, sich hinsichtlich der Pflege regelmäßig beraten zu lassen. Gerne führen wir diese Beratungsbesuche (gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) bei Ihnen durch. Kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung!
Schulungen für pflegende Angehörige
Sie möchten Ihren Angehörigen selbst pflegen und wünschen sich eine entsprechende Schulung in den eigenen vier Wänden, die genau auf Ihre Gegebenheiten und Bedürfnisse eingeht? Wir übernehmen das gerne. Da die Kassen diese Schulungen bezahlen, entstehen Ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten.
Verhinderungspflege
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn die pflegegenden Angehörigen selbst erkranken, wichtige Termine wahrnehmen müssen oder Urlaub machen möchten. Im Rahmen der Verhinderungspflege springen wir dann gerne ein und versorgen Sie vorübergehend.
Sonstiges
Brauchen Sie einen Hausnotruf? Wären Sie an ‚Essen auf Rädern‘ interessiert? Benötigen Sie Fußpflege?… Sprechen Sie uns an! Wenn wir es nicht selbst leisten können, vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu entsprechenden Anbietern.